Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens (ohne weitere Angelegenheiten, die im Scheidungsverfahren mitgeregelt werden sollen, wie z.B. nachehelicher Unterhalt) hängt im Wesentlichem vom Umfang des Versorgungsausgleichsverfahrens ab.

Im Scheidungsverfahren wird immer der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rente der Ehegatten) mitgeregelt, soweit die Ehegatten zum Versorgungsausgleich keine anderweitige Regelung getroffen haben, bzw. der Versorgungsausgleich wegen einer kurzen Ehedauer nur auf Antrag eines Ehegatten durchzuführen ist.

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs dauert erfahrungsgemäß ca. 4 bis 6 Monate, soweit die Ehegatten nicht außergewöhnlich viele private Rentenversicherungen abgeschlossen haben.