Familienrecht2025-10-22T11:44:47+02:00

Familienrecht

Kompetente Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

Jessica Menger

• Rechtsanwältin
• Fachanwältin für Familienrecht

  • Spezialistin für außergerichtliche Lösungen

  • Trennungs- und Scheidungsberatung

  • Familienrechtliche Verfahren

Unsere Leistungen
im Familienrecht

Scheidungs- und Verbundverfahren

Umfassende Betreuung bei Scheidungsverfahren und allen damit verbundenen Angelegenheiten.

Sorgerechtsverfahren

Beratung und Vertretung in allen Fragen des Sorgerechts für minderjährige Kinder.

Unterhaltsverfahren

Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Ehegatten.

Gewaltschutzverfahren

Schutz vor häuslicher Gewalt durch einstweilige Verfügungen und Kontaktverbote.

Umgangsverfahren

Regelung des Umgangsrechts zwischen Eltern und Kindern nach Trennung.

Zugewinn Ausgleichsverfahren

Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens bei Scheidung.

Weitere Fachbereiche

  • Gesamtschuldnerausgleichsverfahren
  • Kindschaftsrecht (Abstammungsrecht)
  • Anerkennung/Anfechtung Vaterschaft
  • Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Eheverträge und Güterstandsvereinbarungen

Außergerichtliche Beratung

Vor der Scheidung gibt es viele klärungsbedürftige Punkte: Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Behandlung gemeinsamen Eigentums und die Klärung des gewöhnlichen Aufenthalts gemeinsamer Kinder.

Wir beraten kompetent und zielführend alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten und erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Ihr Expertenteam

Jessica Menger

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht seit 2010 mit Schwerpunkt auf außergerichtlicher Konfliktlösung und Mediation.

  • Spezialistin für außergerichtliche Lösungen

  • Trennungs- und Scheidungsberatung

  • Familienrechtliche Verfahren

Stephan Lang

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Familienrecht seit 2008 und Verfahrensbeistand mit umfassender Expertise in komplexen Familienangelegenheiten.

  • Fachanwalt für Familienrecht seit 2008

  • Referent für Notarfachwirte

  • Verfahrensbeistand seit 2003

Häufig gestellte Fragen

Kann ich online ohne einen Rechtsanwalt ein Scheidungsverfahren einleiten?2025-10-08T14:38:59+02:00

Nein. Der Ehegatte, der einen Scheidungsantrag stellen möchte, muss durch einen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten werden. Der andere Ehegatte benötigt für das Scheidungsverfahren (ohne Verbundverfahren) keinen eigenen Anwalt, soweit er dem Scheidungsantrag nur zustimmt.

Hierbei ist zu beachten, dass der Anwalt nur die Interessen des Antragstellers wahrnehmen darf. Ein sogenannter Anwalt für beide Ehegatten kann somit nicht rechtmäßig beauftragt werden.

Wird automatisch im Scheidungsverfahren auch das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder mitgeregelt?2025-10-08T14:38:29+02:00

Nein. Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes verheiratet, haben beide das gemeinsame Sorgerecht, welches auch bei einer Scheidung der Ehe bestehen bleibt. Ein Sorgerechtsverfahren muss durch einen Antrag eines Elternteils eingeleitet werden.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?2025-10-08T14:37:49+02:00

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens (ohne weitere Angelegenheiten, die im Scheidungsverfahren mitgeregelt werden sollen, wie z.B. nachehelicher Unterhalt) hängt im Wesentlichem vom Umfang des Versorgungsausgleichsverfahrens ab.

Im Scheidungsverfahren wird immer der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rente der Ehegatten) mitgeregelt, soweit die Ehegatten zum Versorgungsausgleich keine anderweitige Regelung getroffen haben, bzw. der Versorgungsausgleich wegen einer kurzen Ehedauer nur auf Antrag eines Ehegatten durchzuführen ist.

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs dauert erfahrungsgemäß ca. 4 bis 6 Monate, soweit die Ehegatten nicht außergewöhnlich viele private Rentenversicherungen abgeschlossen haben.

Was kostet ein Scheidungsverfahren2025-10-08T14:38:02+02:00

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens hängen vom Einkommen und Vermögen beider Eheleute ab, soweit keine weiteren Angelegenheiten im Verbundverfahren zu regeln sind.

Je mehr Einkommen und Vermögen vorhanden ist, desto kostspieliger wird die Scheidung. Die Gebühren und Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich geregelt. Diese gesetzlichen Gebühren für das gerichtliche Verfahren dürfen nicht unterschritten werden, auch nicht durch eine mit dem Anwalt getroffene Vergütungsvereinbarung.

Benötigen Sie familienrechtliche Beratung?

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Fachanwälten für Familienrecht. Wir beraten Sie kompetent und diskret.

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